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VGH Bayern, 21.01.2008 - 1 ZB 06.2304 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- openjur.de
Berufungszulassung (abgelehnt); baurechtlicher Nachbarschutz; Gebot der Rücksichtnahme; Gesamtwirkung der Beeinträchtigungen des Nachbargrundstücks; Unzumutbarkeit (verneint)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (23) Neu Zitiert selbst (9)
- BVerwG, 13.03.1981 - 4 C 1.78
Gebot der Rücksichtnahme - Drittschutz - Ausgleich - Belästigung - Nachbar - …
Auszug aus VGH Bayern, 21.01.2008 - 1 ZB 06.2304
Wann dies der Fall ist, hängt von den Umständen des Einzelfalls ab (vgl. BVerwG vom 13.3.1981 BauR 1981, 354; vom 25.2.1977 BVerwGE 52, 122).Die vom Kläger behauptete Abweichung der Entscheidung des Verwaltungsgerichts von der Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts vom 13. März 1981 (BVerwG 4 C 1/78) ist nicht dargelegt (§ 124 a Abs. 4 Satz 4, Abs. 5 Satz 2 VwGO).
- BVerwG, 25.02.1977 - 4 C 22.75
Anforderungen an das objekt-rechtliche Gebot der Rücksichtnahme
Auszug aus VGH Bayern, 21.01.2008 - 1 ZB 06.2304
Wann dies der Fall ist, hängt von den Umständen des Einzelfalls ab (vgl. BVerwG vom 13.3.1981 BauR 1981, 354; vom 25.2.1977 BVerwGE 52, 122). - BVerwG, 26.05.1978 - 4 C 9.77
Bekanntmachung der Entwürfe und der Genehmigung von Bebauungsplänen; Verhältnis …
Auszug aus VGH Bayern, 21.01.2008 - 1 ZB 06.2304
Umgekehrt ist ein den Rahmen überschreitendes Vorhaben ausnahmsweise zulässig, wenn es gegenüber einem Nachbargrundstück keine "städtebauliche Spannungen" hervorruft (vgl. BVerwG vom 26.5.1978 BVerwGE 55, 369 f.).
- BVerwG, 23.05.1986 - 4 C 34.85
Umfang des Gebots der Rücksichtnahme; Verletzung trotz Einhaltung …
Auszug aus VGH Bayern, 21.01.2008 - 1 ZB 06.2304
In einer Beeinträchtigung des Nachbargrundstücks durch den Schattenwurf eines Gebäudes, das den Abstandsflächenvorschriften entspricht, liegt deshalb grundsätzlich keine Rechtsverletzung (BVerwG vom 22.11.1984 NVwZ 85, 653; vom 23.5.1986 NVwZ 1987, 34). - BVerwG, 06.12.1996 - 4 B 215.96
Bauplanungsrecht - Nachbarschutz im unbeplanten Innenbereich, Beeinträchtigungen …
Auszug aus VGH Bayern, 21.01.2008 - 1 ZB 06.2304
Das Rücksichtnahmegebot ist verletzt, wenn sich ein den Rahmen einhaltendes Vorhaben auf dieses Grundstück unzumutbar auswirkt oder wenn die von einem den Rahmen überschreitenden Vorhaben hervorgerufenen "städtebaulichen Spannungen" gerade in solchen Auswirkungen bestehen (BVerwG vom 6.12.1996 NVwZ-RR 1997, 516). - BVerwG, 30.03.2005 - 1 B 11.05
Rechtsgrundsätzliche Bedeutung; Gesetzesänderung nach Erlass des …
Auszug aus VGH Bayern, 21.01.2008 - 1 ZB 06.2304
Grundsätzliche Bedeutung hat eine Rechtssache, wenn eine Rechts- oder Tatsachenfrage für die Entscheidung des Rechtsstreits erheblich, bislang höchstrichterlich oder obergerichtlich nicht geklärt und über den zu entscheidenden Einzelfall hinaus bedeutsam ist; die Frage muss ferner im Interesse der Einheitlichkeit der Rechtsprechung oder der Fortentwicklung des Rechts einer berufungsgerichtlichen Klärung zugänglich sein und dieser Klärung auch bedürfen (BVerwG vom 30.3.2005 NVwZ 2005, 709; vom 9.6.1999 NVwZ 1999, 1231). - BVerwG, 09.06.1999 - 11 B 47.98
Klage gegen Zweite Teilbetriebsgenehmigung für Kernkraftwerk Brokdorf endgültig …
Auszug aus VGH Bayern, 21.01.2008 - 1 ZB 06.2304
Grundsätzliche Bedeutung hat eine Rechtssache, wenn eine Rechts- oder Tatsachenfrage für die Entscheidung des Rechtsstreits erheblich, bislang höchstrichterlich oder obergerichtlich nicht geklärt und über den zu entscheidenden Einzelfall hinaus bedeutsam ist; die Frage muss ferner im Interesse der Einheitlichkeit der Rechtsprechung oder der Fortentwicklung des Rechts einer berufungsgerichtlichen Klärung zugänglich sein und dieser Klärung auch bedürfen (BVerwG vom 30.3.2005 NVwZ 2005, 709; vom 9.6.1999 NVwZ 1999, 1231). - VGH Bayern, 11.10.2001 - 8 ZB 01.1789
Auszug aus VGH Bayern, 21.01.2008 - 1 ZB 06.2304
Im Zulassungsverfahren bleibt es deshalb in aller Regel bei dem kostenrechtlichen Grundsatz, dass ein Beigeladener seine Kosten selbst trägt (BayVGH vom 11.10.2001 DVBl 2002, 345; vom 11.4.2002 - 1 ZS 01.3179). - VGH Bayern, 11.04.2002 - 1 ZS 01.3179
Erstattung außergerichtlicher Kosten eines Beigeladenen im …
Auszug aus VGH Bayern, 21.01.2008 - 1 ZB 06.2304
Im Zulassungsverfahren bleibt es deshalb in aller Regel bei dem kostenrechtlichen Grundsatz, dass ein Beigeladener seine Kosten selbst trägt (BayVGH vom 11.10.2001 DVBl 2002, 345; vom 11.4.2002 - 1 ZS 01.3179).
- VGH Bayern, 10.12.2008 - 1 CS 08.2770
Zu den Voraussetzungen, unter denen nach planungsrechtlichen Vorschriften an die …
Auswirkungen sind unzumutbar, wenn unter Berücksichtigung der Schutzwürdigkeit der Betroffenen, der Intensität der Beeinträchtigung und der wechselseitigen Interessen das Maß dessen, was der Nachbar billigerweise hinnehmen muss, überschritten wird (BayVGH vom 21.1.2008 - 1 ZB 06.2304 - juris mit weiteren Nachweisen). - VGH Bayern, 05.07.2011 - 14 CS 11.814
Nachbarrechtsstreit; Abstandsflächen; kein Abwehranspruch des Nachbarn, der …
Auswirkungen eines Vorhabens auf das Nachbargrundstück sind unzumutbar, wenn unter Berücksichtigung der Schutzwürdigkeit der Betroffenen, der Intensität der Beeinträchtigung und der wechselseitigen Interessen das Maß dessen, was der Nachbar billigerweise hinnehmen muss, überschritten wird (vgl. BayVGH vom 21.1.2008 Az. 1 ZB 06.2304 m.w.N.). - VGH Bayern, 30.11.2023 - 2 ZB 21.2099
Erfolglose Nachbarklage gegen Vorbescheid - Abweichung von Abstandsflächen
Auswirkungen sind unzumutbar, wenn unter Berücksichtigung der Schutzwürdigkeit der Betroffenen, der Intensität der Beeinträchtigung und der wechselseitigen Interessen das Maß dessen, was der Nachbar billigerweise hinnehmen muss, überschritten wird (BayVGH, B.v. 21.1.2008 - 1 ZB 06.2304 - juris m.w.N.).
- VG Würzburg, 31.07.2012 - W 5 S 12.614
Bade- und Gartenanlage; Aufschüttungen; untergeordnete Nebenanlage; …
Das Rücksichtnahmegebot, das selbstständig neben den bauordnungsrechtlichen Abstandsflächenvorschriften steht, also auch im Rahmen des Art. 59 Satz 1 BayBO zu prüfen ist, kann im Hinblick auf die oben dargestellten Belange auch dann verletzt sein, wenn die Abstandsflächenvorschriften eingehalten sind (BVerwG, B.v. 11.01.1999 Nr. 4 B 128/98, NVwZ 99, 879; vgl. auch BayVGH, B.v. 21.01.2008 Nr. 1 ZB 06.2304). - VGH Bayern, 22.04.2009 - 1 CS 09.221
Baugenehmigung für ein "Nebengebäude" im rückwärtigen Grundstücksbereich; …
Auswirkungen sind unzumutbar, wenn unter Berücksichtigung der Schutzwürdigkeit der Betroffenen, der Intensität der Beeinträchtigung und der wechselseitigen Interessen das Maß dessen, was der Nachbar billigerweise hinnehmen muss, überschritten wird (BayVGH vom 21.1.2008 - 1 ZB 06.2304 - juris mit weiteren Nachweisen). - VG Würzburg, 20.11.2014 - W 5 K 14.193
Bebauungsplan; Festsetzungen; Nachbarschutz; Rücksichtnahmegebot
Das Rücksichtnahmegebot, das selbständig neben den bauordnungsrechtlichen Abstandsflächenvorschriften steht, also auch im Rahmen des Art. 59 Satz 1 BayBO zu prüfen ist, kann im Hinblick auf die oben dargestellten Belange auch dann verletzt sein, wenn die Abstandsflächenvorschriften eingehalten sind (BVerwG, B.v. 11.1.1999 Nr. 4 B 128/98, NVwZ 99, 879; vgl. auch BayVGH, B.v. 21.1.2008 Nr. 1 ZB 06.2304). - VG München, 07.12.2016 - M 11 SN 16.5298
Baugenehmigung zum Abbruch einer Doppelhaushälfte sowie zum Neubau einer …
Wann dies der Fall ist, hängt von den Umständen des Einzelfalls ab (vgl. BayVGH v. 21.1.2008 - 1 ZB 06.2304 - juris unter Verweis auf BVerwG v. 13.3.1981, BauR 1981, 354). - VG Würzburg, 05.04.2012 - W 5 S 12.236
Vereinfachtes Genehmigungsverfahren; Abstandsflächen; Rücksichtnahmegebot; …
Das Rücksichtnahmegebot, das selbständig neben den bauordnungsrechtlichen Abstandsflächenvorschriften steht, also auch im Rahmen des Art. 59 Satz 1 BayBO zu prüfen ist, kann im Hinblick auf die oben dargestellten Belange auch dann verletzt sein, wenn die Abstandsflächenvorschriften eingehalten sind (BVerwG, B.v. 11.01.1999 Nr. 4 B 128/98, NVwZ 99, 879; vgl. auch BayVGH, B.v. 21.01.2008 Nr. 1 ZB 06.2304). - VG Ansbach, 30.07.2018 - AN 3 S 18.01118
Unbestimmtheit einer Baugenehmigung wegen widersprüchlicher Bauzeichnungen
Auswirkungen eines Vorhabens auf das Nachbargrundstück sind unzumutbar, wenn unter Berücksichtigung der Schutzwürdigkeit der Betroffenen, der Intensität der Beeinträchtigung und der wechselseitigen Interessen das Maß dessen, was der Nachbar billigerweise hinnehmen muss, überschritten wird (vgl. BayVGH, B.v. 21.1.2008 - 1 ZB 06.2304 - juris - m.w.N.). - VG München, 17.10.2013 - M 11 K 13.398
Nachbarklage
Derartige unzumutbare Auswirkungen liegen dann vor, wenn unter Berücksichtigung der Schutzwürdigkeit der Betroffenen, der Intensität der Beeinträchtigung und der wechselseitigen Interessen das Maß dessen, was der Nachbar billigerweise hinnehmen muss, überschritten wird (BayVGH, B.v. 21.1.2008 - 1 ZB 06.2304 - juris RdNr. 11). - VG Würzburg, 05.12.2013 - W 5 K 12.866
Nachbarklage gegen zwei Baugenehmigungen
- VG Würzburg, 07.01.2013 - W 5 S 12.1066
Nachbar; vereinfachtes Genehmigungsverfahren; Abstandsfläche; Gebot der …
- VG München, 21.05.2012 - M 11 SN 12.1571
Nachbarantrag; Rücksichtnahmegebot
- VG Augsburg, 22.10.2009 - Au 5 K 09.64
Vorbescheid; Nachbarklage; Aufstockung eines Gebäudes; Verletzung …
- VG Ansbach, 19.03.2008 - AN 9 K 07.02382
Isolierte Befreiung von Festsetzungen des Bebauungsplans (Baugrenzen); …
- VG Würzburg, 12.01.2012 - W 5 K 10.1000
Nachbarklage; Balkonanlage; Erforderlichkeit von Abstandsflächen; Abweichung; …
- VG Würzburg, 22.12.2011 - W 5 K 10.216
Vereinfachtes Genehmigungsverfahren; Abstandsflächen; Prüfprogramm; …
- VG Würzburg, 28.07.2011 - W 5 K 10.901
Vereinfachtes Genehmigungsverfahren; Abstandsflächen; Prüfprogramm; offenkundiger …
- VG München, 16.03.2010 - M 1 K 09.5830
Nachbarklage; Gebot der Rücksichtnahme; Einfriedung
- VG München, 04.11.2008 - M 1 K 08.1111
Planungsrechtlich zulässiger Grenzbau; Rücksichtnahmegebot
- VG Augsburg, 22.03.2010 - Au 5 K 09.887
Nachbarklage; Vorbescheid; Nebengebäude; Überschreitung der Baugrenze; Grundzüge …
- VG München, 13.03.2009 - M 11 SN 08.6368
Nachbarantrag; Rücksichtnahmegebot
- VG München, 31.03.2008 - M 1 SN 08.1112
Planungsrechtlich zulässiger Grenzbau; Rücksichtnahmegebot